Bebauungspläne und Satzungen
Bebauungspläne nach § 30 BauGB dienen der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Sie fixieren verbindlich die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB auf den Grundstücken (d. h. auch von verfahrensfreien Vorhaben wie Garagen und Einfriedungen).