Bebauungspläne und Satzungen

Bebauungspläne nach § 30 BauGB dienen der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Sie fixieren verbindlich die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB auf den Grundstücken (d. h. auch von verfahrensfreien Vorhaben wie Garagen und Einfriedungen).

Kartendarstellung der Flächen und Bezeichnungen
Bild: © Stadtverwaltung Erfurt

Im Geoportal sind neben den Bebauungsplänen auch Klarstellungssatzungen, Ergänzungssatzungen, Sanierungssatzungen, Erhaltungssatzungen und Entwicklungssatzungen abrufbar.

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