Coronavirus: Maskenpflicht und Teststationen
Corona-Teststationen
Geltungsbereich der Maskenpflicht (außer Kraft)
In der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Öffentlichen Raum verfügt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.